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Der Gerichtsprozess am 28.04.2023 um 12 Uhr im Sitzungssaal 3 des Amtsgericht Witten könnte ein Prozess wie tausende im ganzen Land sein. Eine Person wurde beim Fahren ohne Ticket kontrolliert. §265a StGB Erschleichen von Leistungen. Das Gericht sieht das garnicht gern und verurteilt gerne Menschen zu hohen Geldstrafen die diese häufig nicht zahlen können. Dafür müssen diese Menschen ins Gefängnis – das ist ganzschön scheiße und nennt sich „Ersatzfreiheitsstrafe“.

Doch die Person die am 28.04. vor Gericht erscheint hat da einen Trick. Die Person fährt mit einem Schild auf den steht „Ich fahre ohne Ticket“. Denn der Paragraph heißt „Erschleichen von Leistungen“. Was wird denn hier erschlichen wenn man offen sagt, dass man kein Ticket hat. Ein kleines juristisches Schlupfloch – was sich jedoch erkämpft werden muss. Denn einige Gerichten finden trotz dieser dann doch recht zwingenden Logik ausreden warum sie jetzt veurteilen: Beispielsweise weil das Schild zu klein war, oder weil die Person ja in der Nähe von Köln gefahren ist und es ja ein Karnevalskostüm hätte sein können, weil keine Flyer verteilt wurden etc.

Manche Gerichte hingegen verstehen die zwingende Logik und sprechen die Angeklagte Person die ein Schild um den Hals trägt frei. Wir sind gespannt wie das Amtsgericht Witten entscheidet.

Natürlich wird es vorraussichtlich eine Wahlverteidigung nach §138 Abs. 2 StPO, es wird eine kreative Prozessführung geben, ihr kennt die Scharmützel mit der Justiz ja.

Mit justizkritischen Grüßen,

ABC Ruhr

Eine Ausführliche Version findet ihr hier:

Pressemitteilung_ABCRUHR.cleaned

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