NEUER TERMIN: Freitag, 28.04.2023 um 12 Uhr in Saal 3, Kundgebung ab 11 Uhr
Bald wird wegen „Erschleichen von Leistung“ §265a StGB ein Verfahren am Amtsgericht Witten verhandelt. Der Angeklagte hat statt einer Fahrkarte ein Schild am Körper getragen, auf dem er kund tut, dass er ohne Fahrschein fährt – für kostenlosen Verkehr für alle und gegen die Kriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein.
Ziel des sogenannten Aktionsfreifahrens ist es, den Nulltarif selbst durch Direkte Aktionen durchzusetzen: Denn strafbar ist nicht das Fahren ohne Fahrschein, sondern das „Erschleichen“ der Leistung – und das ist durch das Tragen eines Hinweisschildes nicht mehr gegeben.
Nun steht eine Person deshalb aber trotzdem vor Gericht und muss sich dort behaupten. Das Verfahren wird kreativ und mit Laienverteidigung nach §138 StPO statt Anwät:in geführt.
Vor und auch im Gericht wollen wir gemeinsam laut und widerständig sein für eine Welt ohne Knäste und Kontis und das Gute Leben für alle. Klimagerechtigkeit jetzt!
Kommt gern dazu, bringt eigene Transparente, Flyer, Redebeiträge und Musikinstrumente mit! Wer straft, bekommt keine Ruhe!
Mehr zur Aktion und den rechtlichen Hintergründen findet ihr auch hier:
freifahren.noblogs.org